Migration, Rassismus und rechte Bedrohung – Menschenrechte ins Zentrum rücken

Analyse

Seit Jahren warnen Betroffene rechter Gewalt und die antirassistische Zivilgesellschaft vor der Gefahr von rechts. Ihre Analysen, Mahnungen und Ängste wurden von der Politik jedoch nicht ernstgenommen. Die Soziologin Ceren Türkmen diskutiert die Zusammenhänge zwischen restriktiven Migrationspolitiken, dem inkonsequenten politischen Umgang mit Rassismus und Rechtsextremismus und der aktuellen Bedrohung von rechts. Sie plädiert für einen solidarischen Gesellschaftsvertrag, in dessen Zentrum die Menschenrechte stehen.

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Gedenkdemonstration in Hanau am 17. Februar 2024 anlässlich des vierten Jahrestags des rassistischen Anschlags

Vier Jahre nach dem rechtsterroristischen Anschlag in Hanau sind sowohl die politische Gefahr durch Rechtspopulist*innen und Rechtsextreme in Deutschland als auch die Enttäuschung über das behördliche Versagen in Hanau alarmierend. Die Correctiv-Recherche vom 10. Januar 2024 zeigt, dass es der AfD mit ihrem Schulterschluss mit Rechtsextremisten und Rechtskonservativen nicht nur um Geflüchtete und Menschen mit Migrationsgeschichte geht, sondern um eine grundsätzlich andere Gesellschaftsform und ein Zurück zu einer völkischen Nation. Davon werden letztlich alle betroffen sein. Seitdem werden vom Land bis in die Stadt, von Ost nach West und aus der Mitte der Gesellschaft heraus in breiten Bündnissen Proteste gegen die AfD organisiert. Aber wie genau ist es zu dieser Situation gekommen, wenn doch seit der Selbstenttarnung des NSU in 2011, seit Halle, Hanau und den Black-Lives-Matter-Protesten zivilgesellschaftliche antirassistische und antifaschistische Initiativen, Gruppen, Wissenschaftler*innen, Verbände und Vereine kontinuierlich die Politik auf die antidemokratische Gefahr von rechts aufmerksam machen?

Der erste Teil der Antwort ist einfach. Die Politik hat weder die Gefahr von rechts noch die Proteste seit 2011 für eine offene Gesellschaft und die Selbstorganisierung von Betroffenen ernst genommen. Ein schwerwiegendes Versäumnis, wie wir heute sehen. Der zweite Teil ist komplexer.

Verschärfungen im Migrations- und Asylrecht und Diskursverschiebung nach rechts

Es ist ermutigend und ein Schritt in die richtige Richtung, wenn heute lautstarke Proteste organisiert werden, an denen sich sämtliche demokratische Parteien beteiligen können. Doch reicht es nicht aus, um Rassismus, Antisemitismus, Rechtspopulismus und Rechtsextremismus konsequent demokratisch zu bekämpfen. Die AfD ist ein Bestandteil des „Rassismus-Komplexes“ in Deutschland. Wenn sich Zivilgesellschaft, Politik und Staat gegen Neonazis und die Partei „AfD“ stellen, dann ist jetzt die Zeit, dies auch politisch inhaltlich zu tun: indem sie für eine offene Gesellschaft einstehen, in der eine Menschenrechtskultur als Gesellschaftsvertrag, Partizipationsstrukturen und menschenrechtbasierte Migrationsrechte im Herzen einer wehrhaften Demokratie stehen. Die letzten 13 Jahre seit der NSU-Enttarnung dominierte aber eine „Law & Order“-Politik gegenüber Migration, Flucht und Diversität. Diese Politik konnte nur auf der Basis eines Diskurses durchgesetzt werden, der dem Bild einer desinformierenden „Migrationspanik“ an den EU-Außengrenzen und im Inneren gleicht. Allein in den letzten Monaten hat es massive Verschärfungen im Migrationsrecht gegeben oder sie werden demnächst beschlossen. Allen voran die GEAS-Reform auf EU-Ebene, die das individuelle Recht auf Asyl de facto abschafft und für Schutzsuchende fortan Haftlager an den Außengrenzen vorsieht. Aber auch das Rückführungsverbesserungsgesetz von Januar 2024 setzt vor allem auf die Erleichterung von Abschiebungen, die Ausdehnung des Ausreisegewahrsams und erweiterte Durchsuchungsmöglichkeiten. Diese gesetzlichen Reformen senden Botschaften und zeigen auf Migration und Migrant*innen als vermeintliche Urheber der vielfachen Krisen, in denen sich die Gesellschaft befindet.

Demokratie ist ein kollektiver Lernprozess. Der Blick zurück in die Wendejahre der 1990er zeigt nun auch empirisch, dass einer der zentralen Rückschritte im Asylrecht 1993 eine Täter-Opfer-Umkehr war. Als Eingeständnis in rassistische und rechtsextreme Gewalt hat es die „Migrationspanik“ gestärkt und dazu beigetragen, dass sich neonazistische Strukturen reproduzieren und den NSU-Terror hervorbringen konnten. Migration hat der Asylkompromiss nicht verhindert. Aber die Aushöhlung des Asylrechts hat weitere Gewalt und Tote an den Grenzen erzeugt und im Inneren eine Gesellschaft geschaffen, die durch Rassismus, Abschottung, Ausgrenzung und Stigmatisierung funktioniert. Selbst, wenn die weiße Mehrheitsgesellschaft privilegiert ist, leben müssen sie dennoch in einer Gesellschaft des Hasses, der Respektlosigkeit und der Desinformationen, die den Nährboden für demokratiefeindlichen Anschluss bieten. Rassismus kommt nie alleine!1 Wir leben in einer Gesellschaft, in der auch Armutsbetroffene und Erwerbslose ausgegrenzt werden. Der Kulturkampf von rechts betrifft auch feministische und LGBTQ-Kämpfe oder Klimaaktivist*innen.

Die „Migrationspanik“ ist politisch hergestellt worden: durch eine „Law & Order“-Migrationspolitik, einen rechten Kulturkampf und eine kontinuierliche Diskursverschiebung nach rechts, an der sich auch demokratische Parteien beteiligen, und durch die allmähliche Aushöhlung von Asylrechten.2 Sie stellt den ideologischen Katalysator für eine tiefergehende Krise und eine autoritäre gesellschaftspolitische Transformation dar. Diese Prozesse verunsichern das Leben von Betroffenen in Deutschland. Die zentrale Frage von Mely Kiyak aus 2022, an die heute gerne und zurecht erinnert wird – „Werden sie uns mit Flixbus deportieren?“ – entspricht dem Lebensgefühl von vielen Menschen hierzulande, und das nicht erst seit der Correctiv-Recherche. Autor*innen wie Kiyak vervollständigen das unvollständige Selbstbild Deutschlands.

Vier Jahre nach Hanau: Wer übernimmt politische Verantwortung?

Vier Jahre ist es her, dass der rassistische Terroranschlag in Hanau neun jungen Menschen das Leben nahm, weil sie nicht in das faschistische Menschenbild des Täters passten. Wie können wir vergessen, wie sich am Morgen des 20. Februar 2020 in Wohnungen, in überfüllten Bussen und Bahnen oder auf den verregneten Straßen eine Mischung aus Ohnmacht, Trauer und verschiedensten Telefonaten aneinanderreihten?

Heute wissen wir, wie die Angehörigen und Überlebenden in Hanau die Tatnacht verbrachten. In ein und derselben Nacht, als sie ihre Angehörigen verloren, erfuhren sie selbst eine „sekundäre Viktimisierung“3 und behördliches Versagen: Wie rechtlose Objekte – als sei er nicht der Bruder eines Opfers, sondern der Täter selbst – hat sich etwa Çetin Gültekin von der Polizei behandelt gefühlt.  

Am 4. Jahrestag des Anschlags stehen für die Betroffenen gleichermaßen das würdevolle und selbstbestimmte Gedenken an ihre Angehörigen und die bittere Enttäuschung über die fehlenden politischen Konsequenzen und bis heute nicht eingetretene politische Verantwortungsübernahme trotz der dokumentierten Fehler von Polizei und Politik im Zentrum. Je hartnäckiger die Angehörigen, ihre Anwählt*innen und die solidarische Zivilgesellschaft hingucken und ermitteln, desto deutlicher wird auch, wie die Politik der realen Gefahr durch Rechtsextremist*innen und Rechtspopulist*innen hinterherhinkt und Verlegenheitslösungen statt systematische Strategien gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus bietet. Warum war der Notausgang am zweiten Tatort versperrt? Was genau war den Behörden über den Täter und seinen Vater bekannt? Warum war die Notrufzentrale nicht besetzt? Hätte Vili Viorel Păun, der nach dem ersten Anschlag dem Täter hinterherfuhr und dreimal die Notrufzentrale anrief, heute noch mit weiteren fünf Opfern des 2. Anschlags in Hanau-Kesselstadt am Leben sein können, wenn sein Notruf entgegengenommen worden wäre?

Gedenkdemonstration in Hanau am 17. Februar 2024

Der Hanauer Untersuchungsausschuss im hessischen Landtag stand von Anfang an im Zentrum der Forderungen der Angehörigen. Er sollte ihre vielen offenen Fragen hinsichtlich der Verantwortung der Behörden im Zusammenhang mit dem rassistischen Anschlag und einem möglichen Unterlassen klären4. Im Dezember 2023 wurde der Abschlussbericht veröffentlicht. Dort findet sich auf Seite 44 ein Hinweis auf eine ermittelte Datenspur: der Hanauer Täter hat am Abend vor dem Anschlag drei Videos von der 200. Pegida-Veranstaltung am 17. Februar 2020 gesehen. Auf dieser Veranstaltung hat u.a. der thüringische AfD-Vorsitzende, Björn Höcke, gesprochen und es wurden Bilder vom Demonstrationszug gezeigt.

In den letzten vier Jahren kamen immer mehr Erkenntnisse zu Tage, die weitere Ermittlungen, politische Verantwortungsübernahme und vor allem eine grundsätzliche Veränderung der Politik für eine offene Gesellschaft demokratieorientiert hätten mit sich führen können. Vor allem hätte ein neues politisches Selbstverständnis der Bundesrepublik gelernt werden können. Ein Selbstverständnis, in der das Thema Migration und somit Menschen mit Migrationsbiografien oder Betroffene von Rassismus und Antisemitismus nicht als Sündenböcke vorgeführt und in Konkurrenz zu anderen Menschen gesetzt werden, sondern als selbstverständlicher Teil einer vielfältigen Gesellschaft.

Stattdessen sind wir am 4. Jahrestag des Attentats in Hanau mit keiner neuen, aber einer zu lange nicht ernst genommenen Gefahr von rechts konfrontiert.

Der inkonsequente Umgang mit Rechtsextremismus hat Kontinuität in Deutschland

Hanau steht in einer Kontinuität rassistischer, antisemitischer und rechter Gewalttaten in Deutschland. Die inkonsequente sowohl strafrechtliche als auch politische und zivilgesellschaftliche Auseinandersetzung mit Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus steht leider auch in einer Kontinuität. Die Konsequenzen sind janusköpfig. Für Betroffene bedeutet das Leben auf dieser Grundlage in Deutschland Unsicherheit und Vertrauensverlust in Demokratie und Institutionen. Das wissen Menschen, die von Rassismus betroffen sind, Beratungsstellen, kritische Journalist*innen und Wissenschaftler*innen nur allzu gut und deshalb erinnern sie auch mit ihren oft marginalisierten Stimmen hartnäckig daran. Für sie war die rechtsextreme und rassistische Gefahr, die kurz vor Hanau schon schwer in der Luft wog, in ihrer Bedrohlichkeit sehr ernst. Daher gab es auch schon wenige Wochen zuvor Tagungen und strategische Diskussionen von bundesweit vernetzten zivilgesellschaftlichen antirassistischen Initiativen, um die „Krisensituation“ und politische Handlungsfähigkeiten zu besprechen.

Neben den Morden in Halle und an Walter Lübcke 2019 dokumentierte der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt für das Jahr 2019 in acht Bundesländern 1.347 politisch motivierte Gewalttaten5 . Das sind täglich fünf Gewalttaten in nur der Hälfte der Bundesländer gewesen. Zweidrittel der Gewalttaten waren rassistisch motiviert und richteten sich gegen Menschen mit Migrations- und Fluchtbiografien. Nur fünf Tage vor dem Attentat in Hanau fand eine bundesweite Razzia gegen die rechtsterroristische Vereinigung Gruppe S. statt. 12 Terroristen wurden festgenommen. Sie hatten Waffen gesammelt und Anschläge geplant. In den Ermittlungen wurden Verbindungen zwischen der „Gruppe S.“ und den „Soldiers of Odin“ aufgedeckt. Letztere tauchten vor allem im „Sommer der Migration“ zwischen 2015 und 2017 erstmals europaweit mit ihren migrationsfeindlichen und islamophoben Ideologien im Zusammenhang der Bürgerwehren in Erscheinung. Erst Ende 2023 ging der Prozess zu Ende. Ihnen konnte nachgewiesen werden, dass sie mit der Verschwörungserzählung, Geflüchtete würden die Bundesrepublik „übernehmen“, Angriffe auf Moscheen organisieren wollten, um einen Bürgerkrieg herbeizuführen.

Ein Jahr zuvor, im Juli 2018, endete der Strafprozess gegen den NSU-Terrorismus am Oberlandesgericht in München nach fünf Jahren. Die Betroffenen der Mordserie verloren durch den NSU-Terror ihre Angehörigen und wurden bis zur Selbstenttarnung, obwohl sie immer wieder auf die rechte Szene hinwiesen, selbst jahrelang mit Verweis auf rassistische Stereotype wie „Clankriminalität“ und „Ausländerkriminalität“ kriminalisiert. Dennoch überwanden sich einzelne Betroffene wie Gamze Kubaşık und nahmen trotz der retraumatisierenden Schwere regelmäßig als Nebenkläger*innen an den Sitzungen teil. Mit ihrem Engagement und ihren Fragen wurde der Prozess maßgeblich in Richtung einer kritischen Aufklärung des NSU-Komplexes beeinflusst. Trotz ihrer Bemühungen verließen die Betroffenen schwer getrübt über das Versagen der Justiz nach der Urteilsverkündung den Saal. Auf der anderen Seite aber liefen André E., ein mitangeklagter Neonazi, der nur zu 2 ½ Jahren verurteilt wurde und weitere Neonazis auf den Besucherbänken wegen der milden Urteile siegessicher applaudierend und lachend aus dem Gerichtssaal. Gefordert hatte die Bundesanwaltschaft für André E. 12 Jahre. Die Gefahr von rechts verstärkt sich, wenn die Justiz mit verschleppten Strafverfolgungen und milden Urteilen rechte Gewalt nicht konsequent ahndet. Die Rolle des Verfassungsschutzes in Hessen und seine eigenen „rassistischen“ Ermittlungsmethoden blieben nach dem NSU-Prozess offen. Die NSU-Akten wurden verschlossen und bis heute wurde nicht aufgeklärt, wie das NSU-Trio über Jahre hinweg morden und seelenruhig leben konnte, obwohl sehr deutlich wurde, dass die Täter*innen nicht alleine waren, Kontakte in die rechtsextreme Szene hatten und mit ihren Taten Vorbildfunktionen im rechten Milieu erfüllten.

Weder das Ausmaß des Leids der Angehörigen wurde in den milden Strafzumessungen berücksichtigt noch die rassistische Gefahr in den Institutionen für migrantisierte und rassifizierte Personen. Die Motivation für Betroffene, zivilgesellschaftlich für Aufklärung und Gerechtigkeit weiterzukämpfen hat auch mit dem weiterhin instabilen bis fehlenden Vertrauen in die Sicherheits-, Ermittlungs-, Justiz- und politische Behörden zu tun.

So hat nur wenige Tage nach den Enthüllungen der Correctiv-Recherche und kurz vor dem 4. Jahrestag des Anschlags in Hanau die Sächsische Justiz ein skandalöses Urteil ausgesprochen, das Zeugnis einer verschleppten Ahndung schwerer politischer Gewalt im Anschluss an die rassistischen Mobilisierungen der AfD 2018 in Chemnitz ist.6 Die Demonstrationen gegen Migrant*innen und Geflüchtete wurden damals von AfD-Spitzenpolitiker*innen angeführt und führten zu tagelanger schwerer Gewalt. Die Gewalt und Gefahr nimmt in bestimmten kollektiven Dynamiken, in denen die Debatte um Migration als Gefahr in der Gesellschaft behandelt wird, zu.

Menschenrechte müssen die Säule eines neues Gesellschaftsvertrags sein!

Bis Ende Februar haben in Deutschland fast vier Millionen Menschen gegen rechts demonstriert. Die Frage, wie sich die Proteste entwickeln werden, ist offen. Noch ist auch offen mit welcher Erzählung die Proteste auf der Seite derjenigen stehen werden, die im Fokus der „Migrationspanik“, des Rechtspopulismus und Rechtsextremismus stehen. Die Einforderung nach politischer Verantwortung haben wir auch am 17. Februar bei der großen Gedenkdemonstration in Hanau deutlich gehört. Seit 2011 hören wir die Forderung nach einem neuen Gesellschaftsvertrag in einer neuen Konjunktur antirassistischer und antifaschistischer Proteste mit einer neuen politischen Qualität in den Auseinandersetzungen, in den Vernetzungen und auch in den Hegemoniekämpfen um Institutionen. Dies kann nicht mehr politisch ignoriert werden. Anders als die direkten antirassistischen und antifaschistischen Selbstschutzinterventionen in den Baseballschlägerjahren nach den Mauerfall, entwickeln Akteur*innen seit 2011 mit Betroffenen und in breiten, intersektionalen Bündnissen Strukturen, Netzwerke, Programme und Wissen und sie übersetzen politische Forderungen in politische Stoßrichtungen für die gesamte Gesellschaft. Eine wichtige Forderung ist ein neuer solidarischer Gesellschafsvertrag, der die globalen Menschenrechte als verbindendes Gut deklariert und auf Partizipation, Gleichberechtigung und Solidarität setzt.

Wir haben sowohl 1984 als auch 1993 deutlich gesehen, dass es politisch nicht zielführend ist, gegen rechtspopulistische und rechtsextreme Parteien zu demonstrieren und gleichzeitig aber ihre Politik durch verschärfte Asylgesetze und rassistische Diskurse umzusetzen und zu stärken. So wird auch heute der Kampf gegen Rechtsextremismus nicht gelingen, wenn einerseits gegen Menschenfeindlichkeit auf die Straße gegangen wird und andererseits Geflüchteten ihre Menschenrechte verwehrt werden. Doch dass so viele verschiedene Menschen überall auf die Straße gehen, ist genau das richtige Zeichen für den Aufbruch in eine solidarische Gesellschaft.

In Zeiten der multiplen Krisen und globalen Kriege werden Bündnisse und Allianzen schwieriger, aber darin lag die Stärke der Kämpfe zwischen 2018 und 2021, an die heute wieder erinnert werden sollte: Von Halle bis Hanau. Von Dessau bis Moria. Von den Spargelfeldern bis zur „Grünen Grenze“! Wir würden uns alle endlich wieder in die Augen gucken können.

 


Literaturhinweise

 

1 Vgl. Etienne Balibar, Immanuel Wallerstein 1989: Rasse, Klasse, Nation. Ambivalente Identitäten. Hamburg.

2 Vgl. Stuart Hall, Brian Roberts, John Clarke u.a. 1978 (Hg.):  Policing the Crisis. Mugging, the State, and Law and Order. Palgrave Macmillan.

3 Der Begriff der „sekundären Viktimisierung“ bezeichnet die strukturelle Einbettung der Gewalterfahrung und Traumaheilung von Betroffenen in politische, zivilgesellschaftliche und strafrechtliche Aufarbeitungsprozesse. Folgt der Gewalterfahrung keine Aufklärung oder eine Ahndung der Täter, fehlt es an der konsequenten Durchsetzung der Opferschutzrechte der Gewaltopfer oder an einer offiziellen Anerkennung der Opfer insbesondere von Ermittlungsbehörden und Justiz, folgen stattdessen vielmehr Verharmlosung oder gar Kriminalisierung der Opfer, vertieft und wiederholt sich die Opfererfahrung nun auf institutioneller oder gesellschaftlicher Ebene als „sekundäre Viktimisierung (vgl. https://ein-anderes-duisburg.de/glossar)

4 Vergleiche Seite 5 des Berichts: https://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/4/11754.pdf (z.a. 1.03.2024).

5 Es handelt sich hierbei um alle fünf ostdeutschen Bundesländer, Berlin, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.

6 Vgl. hierzu die Pressemitteilung des Verbands der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt. Sie halten fest, dass das Landgericht Chemnitz Strafverfahren gegen drei von neun Angeklagten gegen die Zahlung einer Geldbuße von 1.000 Euro eingestellt hat. Sie waren wegen Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung angeklagt (https://verband-brg.de/saechsische-justiz-versagt-bei-ahndung-schwerer-… (z.a. 1.03.2024).